Anleitung: So reklamierst du eine Reinigung
Der ExtraSauber Käuferschutz dient zur Klärung von Reklamationen zwischen dir und deinem gebuchten Reinigungsdienstleister. Damit dein Anliegen korrekt bearbeitet werden kann, ist es wichtig, den Ablauf genau einzuhalten und die vorgesehenen Schritte zu nutzen.
Ist die Wohnung nach der Reinigung nicht wie erwartet sauber, zählt vor allem eines: schnell handeln. Der Käuferschutz greift nur innerhalb eines engen Zeitfensters.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Käuferschutz musst du innerhalb von 24 Stunden ab Reinigungsstart direkt in deinem ExtraSauber-Konto aktivieren – eine Meldung per E-Mail reicht nicht
- Nach Aktivierung wird zunächst keine Rechnung gestellt und keine Zahlung ausgelöst
- Dein Vertragspartner ist die Reinigungsfirma – mit ihr wird zuerst eine Nachbesserung oder ein Rabatt vereinbart
- Kommt keine Einigung zustande, vermittelt der ExtraSauber Kundenservice auf Anfrage
- Schäden während der Reinigung sind sehr selten (unter 1 von 1.000 Reinigungen) und über die Haftpflichtversicherung der Reinigungsfirma abgesichert
Käuferschutz innerhalb von 24 Stunden
Warum die Frist so eng ist
Der Käuferschutz muss innerhalb von 24 Stunden ab Start der Reinigung aktiviert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Reklamation nicht mehr möglich.
Eine einmal gereinigte Wohnung kann natürlich wieder schmutzig werden. Reklamationen, die erst mehrere Tage oder Wochen später eingehen, bilden keine angemessene Grundlage zur Beurteilung einer Reinigung. Die Frist sorgt dafür, dass nur tatsächliche Mängel direkt im Anschluss an die Reinigung berücksichtigt werden.
Wie du den Käuferschutz aktivierst
Die Aktivierung des Käuferschutzes ist ausschließlich über den Käuferschutz-Button in deinem ExtraSauber-Konto möglich. Reklamationen per E-Mail oder Telefon können nicht als Käuferschutzfall erfasst werden.
Es lohnt sich auch ein Blick auf den Buchungsprozess selbst: Anleitung: Wie buche ich eine Reinigungskraft auf ExtraSauber?.
Schritt-für-Schritt: Käuferschutz aktivieren
- Melde dich in deinem ExtraSauber-Konto an.
- Öffne den Reinigungsauftrag, um den es geht.
- Klicke auf den Button "Käuferschutz beauftragen".
- Beschreibe die festgestellten Mängel möglichst genau.
- Beziehe dich dabei auf den Reinigungsstandard.
- Lade aussagekräftige Fotos als Beleg hoch.
Durch die Aktivierung des Käuferschutzes wird dein Anliegen direkt an die Reinigungsfirma übermittelt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die gesamte Kommunikation transparent und nachvollziehbar dokumentiert ist.
Bis zur Klärung des Falls wird keine Rechnung gestellt und dein Konto nicht belastet.
Was passiert nach der Aktivierung?
Die erste Anlaufstelle ist die Reinigungsfirma
Nach der Aktivierung des Käuferschutzes wird zunächst versucht, eine Einigung direkt zwischen dir und der Reinigungsfirma zu erzielen. Übliche Lösungen sind zum Beispiel:
- eine Nachbesserung der Reinigung
- ein Preisnachlass oder Rabatt
Eine Nachbesserung wird grundsätzlich vom selben Reinigungsdienstleister durchgeführt, der bereits bei dir war. Ein Wechsel zu einem anderen Dienstleister für die Nachbesserung ist nicht vorgesehen, da der ursprüngliche Dienstleister die Leistung bereits erbracht hat und ein neuer Dienstleister die Reinigung vollständig neu durchführen und entsprechend vergütet werden müsste.
Wann ExtraSauber vermittelt
Wenn keine Einigung zwischen dir und der Reinigungsfirma zustande kommt, schaltet sich ExtraSauber auf deinen Wunsch hin als Vermittler ein.
Wichtig: Ohne deine ausdrückliche Aufforderung an uns per Mail oder Telefon mit der Bitte um Klärung, wird dein Käuferschutzfall nach 4 Wochen automatisch geschlossen und die Rechnung gestellt. Melde dich also frühzeitig bei uns, solltest du mit der Reinigungsfirma zu keiner Einigung kommen können.
Schäden während der Reinigung
In sehr seltenen Fällen kann es während einer Reinigung zu einem Schaden kommen. Statistisch passiert dies über ExtraSauber bei weniger als einer von tausend Reinigungen.
Alle Reinigungsfirmen auf ExtraSauber sind haftpflichtversichert. Sollte es zu einem Schaden kommen, aktiviere bitte innerhalb von 24 Stunden nach Reinigungsstart den Käuferschutz. Die Reinigungsfirma wird sich anschließend mit dir in Verbindung setzen und den Schaden ihrer Versicherung melden.
Die Versicherung prüft den Schadenfall unabhängig und entscheidet eigenständig über Regulierung oder Ablehnung des Schadens. Auf diese Entscheidung haben weder ExtraSauber noch die Reinigungsfirma direkten Einfluss.
Welche Versicherung hinter dem Käuferschutz steht und wer grundsätzlich bei Schäden haftet, erklärt auch der Ratgeber Versicherung bei Reinigungskräften.
Der Ablauf im Überblick
| Schritt | Frist/Details |
|---|---|
| Käuferschutz aktivieren | Innerhalb von 24 Stunden ab Reinigungsstart, nur über den Button im Konto |
| Einigung mit der Reinigungsfirma | Nachbesserung durch denselben Dienstleister oder Preisnachlass |
| ExtraSauber schaltet sich ein | Nur auf ausdrückliche Anfrage, sonst automatischer Fallabschluss nach 4 Wochen |
| Rechnung | Wird erst nach Klärung des Falls gestellt |
Häufige Fragen zum Käuferschutz
Wie lange habe ich Zeit, eine Reinigung zu reklamieren?
Kann ich eine Reklamation auch per E-Mail oder Telefon einreichen?
Muss ich die Reinigung sofort bezahlen, wenn ich reklamiere?
Führt bei einer Nachbesserung eine andere Reinigungskraft die Arbeit aus?
Was passiert, wenn ich mich mit der Reinigungsfirma nicht einigen kann?
Was passiert bei einem Schaden während der Reinigung?
Mit ExtraSauber bist du dank dem 24-Stunden-Käuferschutz immer auf der sicheren Seite und buchst deine Reinigungskraft risikofrei.
Zuletzt aktualisiert am 20.08.2026.
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