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Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Wenn du auf ExtraSauber eine Reinigungskraft buchst, musst du diese nicht anmelden. Jede Reinigungskraft und Reinigungsfirma auf ExtraSauber ist gewerblich gemeldet. Doch wie sieht es aus, wenn du auf eigene Faust eine Reinigungskraft beschäftigst?

Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Wenn du auf ExtraSauber eine Reinigungskraft buchst, musst du diese nicht anmelden. Jede Reinigungskraft und Reinigungsfirma auf ExtraSauber ist gewerblich gemeldet. Doch wie sieht es aus, wenn du auf eigene Faust eine Reinigungskraft beschäftigst?

Wenn du auf ExtraSauber eine Reinigungskraft buchst, musst du dich um die Anmeldung nicht kümmern. Jede Reinigungskraft und Reinigungsfirma auf unserer Plattform ist bereits gewerblich gemeldet. Doch wie sieht es aus, wenn du auf eigene Faust eine Reinigungskraft beschäftigst?


Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland droht bei Nichtanmeldung eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro
  • Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich
  • In Österreich musst du deine Reinigungskraft unabhängig vom Verdienst ab Tag 1 bei der ÖGK anmelden, auch bei geringfügiger Beschäftigung (Grenze 2026: 551,10 €)
  • In der Schweiz gibt es keine Bagatellgrenze: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse ist ab dem ersten Franken Pflicht

Ab wann musst du deine Putzfrau anmelden?

Wer seine Reinigungskraft nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die laut Zoll mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. Zusätzlich drohen Nachzahlungen für Steuern und Sozialversicherung. Wichtig: Du musst deine Reinigungskraft ab der ersten Beschäftigungsstunde anmelden.

Welche Folgen die Anmeldung für Haftung und Unfallschutz hat, liest du im Ratgeber Versicherung bei Reinigungskräften.


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Wo musst du deine Reinigungskraft anmelden?

Verdient deine Reinigungskraft bis zu 603 Euro monatlich (Stand: 2026), ist die Minijob-Zentrale zuständig. Dort kannst du deine Haushaltshilfe einfach anmelden. Die Minijob-Zentrale zieht auch die Beiträge für die Berufsgenossenschaft automatisch ein, sodass deine Reinigungskraft unfallversichert ist.


Du zahlst deiner Reinigungskraft mehr als 603 Euro monatlich – was nun?

In diesem Fall musst du die Beschäftigung beim Finanzamt und bei der Krankenkasse melden. Es fallen dann auch Sozialversicherungsbeiträge an. Außerdem musst du deine Reinigungskraft selbst bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Praxis-Tipp: Viele Reinigungskräfte, die schwarz arbeiten, wollen aus steuerlichen Gründen nicht angemeldet werden. Auch wenn sie zuverlässig sind – lass dich nicht darauf ein. Das Risiko für dich ist zu hoch.

Warum sich die Anmeldung überhaupt lohnt, erklärt Warum Schwarzputzen nicht billiger ist.


Wie ist die Situation in Österreich und der Schweiz?

In beiden Ländern gilt die Anmeldepflicht – teils sogar strenger als in Deutschland.


Österreich: Anmeldung ab dem ersten Tag, unabhängig vom Verdienst

In Österreich musst du deine Reinigungskraft immer bei der ÖGK anmelden – und zwar unabhängig davon, ob sie geringfügig beschäftigt ist oder nicht. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro monatlich; wird bar über den Dienstleistungsscheck (DLS) bezahlt, liegt die vergleichbare Grenze bei 755,01 Euro. Seit 1.1.2026 muss bei der Anmeldung sogar die vereinbarte Arbeitszeit mit angegeben werden. Eine reine "Geringfügigkeit" befreit dich also nicht von der Meldepflicht, sondern betrifft nur, welche Sozialversicherungsbeiträge anfallen.


Schweiz: Keine Bagatellgrenze – Anmeldung ab dem ersten Franken

In der Schweiz gilt die strengste Regel der drei Länder: Du musst deine Reinigungskraft ab dem ersten verdienten Franken bei der zuständigen kantonalen AHV-Ausgleichskasse anmelden – unabhängig von Lohnhöhe oder Stundenzahl. Eine Bagatellgrenze wie in Deutschland oder Österreich gibt es im Privathaushalt nicht. Einzige Ausnahme: Beschäftigte unter 25 Jahren mit einem Jahreslohn unter CHF 750. Bis zu einem Jahreslohn von CHF 22'680 kannst du das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen – dabei genügt eine einzige Jahresabrechnung für AHV, ALV und ggf. Quellensteuer.


Anmeldepflicht im Ländervergleich


Land Zuständige Stelle Grenze für vereinfachte Anmeldung Ab wann Pflicht?
Deutschland Minijob-Zentrale 603 € / Monat (2026) Ab der 1. Beschäftigungsstunde
Österreich ÖGK 551,10 € (bzw. 755,01 € via DLS) Ab Tag 1, unabhängig vom Verdienst
Schweiz Kantonale AHV-Ausgleichskasse 22'680 CHF/Jahr (vereinfachtes Verfahren) Ab dem 1. Franken

Geht das auch einfacher?

Ja! Die einfachste und sicherste Lösung ist die Buchung über ExtraSauber. Alle Reinigungsfirmen und selbstständigen Reinigungskräfte laden bei der Registrierung ihren Gewerbeschein hoch. Wir prüfen zusätzlich Zulassung, Identität und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. So musst du dich um nichts kümmern und bist jederzeit auf der sicheren Seite – egal in welchem Land.


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Häufige Fragen zu Putzfrau anmelden


Es gibt keine Bagatellgrenze – die Anmeldung ist ab der ersten Beschäftigungsstunde Pflicht. Verdient sie bis zu 603 Euro monatlich (2026), läuft die Anmeldung über die Minijob-Zentrale.

Ja. Die Anmeldung bei der ÖGK ist unabhängig vom Verdienst ab dem ersten Tag Pflicht. Die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro) entscheidet nur darüber, welche Sozialversicherungsbeiträge anfallen, nicht ob eine Anmeldung nötig ist.

Nein. Anders als in Deutschland oder Österreich muss eine Haushaltshilfe in der Schweiz ab dem ersten verdienten Franken bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden – unabhängig von Stundenzahl oder Lohnhöhe.

Nein. Alle Reinigungskräfte und Reinigungsfirmen auf ExtraSauber sind gewerblich gemeldet. Du buchst einfach online und zahlst bequem auf Rechnung – ganz ohne Behördengänge.

In Deutschland drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Nachzahlungen für Steuern und Sozialversicherung. In der Schweiz reichen die mögliche Bussen sogar bis zu CHF 1.000.000 in schweren Fällen.

Keine Lust auf Papierkram? Eine Reinigungskraft über ExtraSauber musst du nicht anmelden. Alle Reinigungspartner arbeiten selbstständig mit Gewerbeschein.


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Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025.

Autor

Dr. Sebastian Schneider
Dr. Sebastian Schneider

Geschäftsführer von ExtraSauber

Promotion an der TU Berlin


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