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Warum Schwarzputzen nicht billiger ist

Warum Schwarzputzen nicht billiger ist

Fast 90 Prozent der Haushalte melden ihre Reinigungskraft nicht an. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Wer auffliegt, muss mit hohen Kosten rechnen. Wir zeigen die Risiken – und wie die Regeln in Österreich und der Schweiz aussehen.

Warum Schwarzputzen nicht billiger ist

Fast 90 Prozent der Haushalte melden ihre Reinigungskraft nicht an. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Wer auffliegt, muss mit hohen Kosten rechnen. Wir zeigen die Risiken – und wie die Regeln in Österreich und der Schweiz aussehen.

Fast 90 Prozent der Haushalte melden ihre Reinigungskraft laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nicht an. Wer auffliegt, muss mit hohen Kosten rechnen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 90 % der Haushalte in Deutschland beschäftigen ihre Reinigungskraft schwarz (IW-Studie)
  • Schwarzputzen ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro plus Nachzahlungen
  • Bei einem Unfall der Reinigungskraft wirst du rückwirkend zum Arbeitgeber – mit allen Kosten und Pflichten
  • Legal spart sogar Geld: 20 % des Reinigungspreises sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar (bis 4.000 €/Jahr)
  • In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Meldepflichten, nur die zuständigen Stellen unterscheiden sich

Hohe Geldstrafen und Nachzahlungen vermeiden

In Deutschland kostet eine Reinigungskraft schwarz zwischen 10 und 17 Euro pro Stunde (Stand: 2026). Das vermeintliche "Schnäppchen" kann dich jedoch teuer zu stehen kommen: Wenn du deine Reinigungskraft nicht anmeldest, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Zusätzlich musst du mit Nachzahlungen für Steuern und Sozialversicherung rechnen.

Tipp: Spare dir den Stress und buche deine Reinigungskraft direkt legal und sicher über ExtraSauber.


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So leicht kann Schwarzarbeit auffliegen

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt – Reinigungskräfte sind hier keine Ausnahme. Spätestens, wenn deine Putzkraft von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt die Schwarzarbeit auf.

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Unfall der Unfallversicherung zu melden. Wurde die Reinigungskraft nicht offiziell angemeldet, musst du als Auftraggeber:in die nicht geleisteten Beiträge zur Unfallversicherung nachzahlen. Außerdem wird die Reinigungskraft rückwirkend als Angestellte gewertet – und du wirst offiziell zum Arbeitgeber, mit allen rechtlichen und finanziellen Folgen.


Wie ist die Situation in Österreich und der Schweiz?

Auch außerhalb Deutschlands ist Schwarzarbeit im Privathaushalt weit verbreitet und rechtlich riskant – nur die zuständigen Stellen und Bezeichnungen unterscheiden sich.


Österreich: Pfusch mit ähnlichen Konsequenzen

In Österreich wird unangemeldete Beschäftigung umgangssprachlich als "Pfusch" bezeichnet. Wer eine Reinigungskraft dauerhaft beschäftigt, ohne sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden, verstößt gegen die Meldepflicht nach dem ASVG. Auch hier gilt: Bei einem Unfall ohne Anmeldung besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen. Mehr dazu, was legales Putzen in Österreich wirklich kostet, zeigt So viel kostet eine Stunde "legales" Putzen in Österreich.


Schweiz: Meldepflicht über die Ausgleichskasse

In der Schweiz muss Hauspersonal bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse für AHV/IV/EO angemeldet werden – auch bei geringem Beschäftigungsumfang. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist auf Bundesebene für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und muss nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.


Schwarzarbeit im Ländervergleich


Land Zuständige Stelle Risiko bei Nicht-Anmeldung
Deutschland Minijob-Zentrale / Zoll Bußgeld bis 5.000 €, Nachzahlungen, kein Unfallversicherungsschutz
Österreich ÖGK Meldepflicht nach ASVG, Nachzahlungen, kein Unfallversicherungsschutz
Schweiz Kantonale Ausgleichskasse Bußgeld, Nachzahlung von AHV/IV/EO-Beiträgen

ExtraSauber: einfach, sicher und legal

Die einfachste und sicherste Lösung ist die Buchung einer Reinigungskraft über ExtraSauber. So vereinbarst du bequem und ohne Risiko einen Reinigungstermin – und bist auf der sicheren Seite.

Als Kund:in bist du zusätzlich durch den 24-Stunden-Käuferschutz abgesichert, falls du einmal mit einer Reinigung nicht zufrieden bist. Mehr dazu im Ratgeber Anleitung: So reklamierst du eine Reinigung. Außerdem profitierst du von diesen Vorteilen:

Reinigungskräfte – gemeldet und überprüft

Alle Reinigungsfirmen und selbstständigen Reinigungskräfte auf ExtraSauber reichen bei der Registrierung ihren Gewerbeschein ein. Zusätzlich prüfen wir Zulassung, Identität und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung. So bist du abgesichert, falls bei der Reinigung etwas zu Bruch gehen sollte.

Legal spart Geld

Mit einer offiziell gemeldeten Reinigungskraft kannst du in Deutschland bares Geld sparen: 20 Prozent des Reinigungspreises kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung in deiner Steuererklärung geltend machen – bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Dein voraussichtlicher Steuervorteil wird dir sogar vor jeder Buchung auf ExtraSauber angezeigt. Details dazu im Ratgeber Putzfrau steuerlich absetzen – so geht's!.

Was legales Putzen wirklich kostet, rechnet der Ratgeber So viel kostet eine Stunde "legales" Putzen in Deutschland im Detail vor.

Fazit: Anstatt das Risiko einer hohen Geldstrafe und Nachzahlungen einzugehen, buche lieber gleich eine geprüfte und versicherte Reinigungskraft über ExtraSauber – sicher, legal und steuerlich absetzbar.


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Häufige Fragen


Laut aktuellen Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind rund 90 Prozent der Haushaltshilfen in Deutschland nicht angemeldet.

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro, zusätzlich drohen Nachzahlungen für Steuern und Sozialversicherung.

Der behandelnde Arzt muss den Unfall der Unfallversicherung melden. War die Reinigungskraft nicht angemeldet, musst du rückwirkend die Beiträge zur Unfallversicherung nachzahlen und wirst offiziell zum Arbeitgeber.

Nein. Alle Reinigungskräfte und Reinigungsfirmen auf ExtraSauber sind bereits gewerblich gemeldet – du musst dich um nichts kümmern.

In Österreich spricht man von "Pfusch". Wer eine Reinigungskraft nicht bei der ÖGK anmeldet, riskiert ebenfalls Nachzahlungen und hat im Schadensfall keinen Unfallversicherungsschutz.

Bei ExtraSauber findest du nur angemeldete Reinigungskräfte, deren Gewerbeschein von uns im Vorfeld geprüft wurde. So bist du rechtlich immer auf der sicheren Seite.


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Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025.

Autor

Dr. Sebastian Schneider
Dr. Sebastian Schneider

Geschäftsführer von ExtraSauber

Promotion an der TU Berlin


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