
Zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?
Wer pflegebedürftig ist, braucht in der Regel auch Unterstützung im Haushalt. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 an den Kosten für eine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft.
Seniorinnen und Senioren wollen im Alter oft in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – auch dann, wenn sie körperlich oder geistig eingeschränkt sind. In dieser Situation kann dir eine Reinigungskraft echte Entlastung bringen – und auch deinen Angehörigen helfen.
Wie kannst du eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige finanzieren?
Die Hilfe im Haushalt kannst du über den Entlastungsbetrag abrechnen, der dir mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 zusteht (früher Pflegestufe). Er beträgt bis zu 125 Euro monatlich.
Außerdem hast du ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen, Gelder aus der Verhinderungspflege und Pflegegeld. Eine Reinigungskraft kannst du aus allen vier „Töpfen“ finanzieren. In vielen Fällen lassen sich so die Kosten vollständig decken. Deinen Eigenanteil kannst du zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.
Wer zahlt – Pflegekasse oder Krankenkasse?
Ob die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der Dauer deiner Pflegebedürftigkeit ab:
- Dauerhaft pflegebedürftig: Die Pflegekasse unterstützt dich finanziell.
- Kurzfristiger Bedarf (z. B. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt): Dann übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten.
Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025.
Häufige Fragen
Welche Reinigungen kann ich auf ExtraSauber buchen?
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