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Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer.

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer.

Für eine Dauer von maximal vier Wochen kannst du bei deiner Krankenkasse eine sogenannte Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt beantragen. Diese Leistung ist besonders hilfreich, wenn du nach einer Operation, Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung bei der Hausarbeit brauchst.

Wichtig: Lebt in deinem Haushalt noch eine weitere Person, die dir helfen kann, übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten für eine Haushaltshilfe.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Die Höhe der Kostenübernahme hängt davon ab, wen du mit der Reinigung und Unterstützung beauftragst:

Haushaltshilfe durch Privatperson

Beauftragst du eine Privatperson aus deinem eigenen Umfeld – zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Familienmitglieder –, zahlt die Krankenkasse einen festen Stundensatz von 10,25 € für maximal acht Stunden pro Tag.
Auf den maximal möglichen Zeitraum von 28 Tagen gerechnet, ergibt das eine Gesamtsumme von bis zu 2.296 €.

Haushaltshilfe durch Profi-Reinigungskraft

Entscheidest du dich für eine professionelle Reinigungskraft, muss die Krankenkasse einen Direktvertrag mit dieser Person oder Firma abschließen und rechnet dann direkt mit ihr ab. In diesem Fall hast du einen Eigenanteil von 10 % der Kosten zu tragen.

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Kostenübernahme bei Privatversicherten

Wenn du privat versichert bist, hängt die Kostenübernahme von deinem Tarif ab. Nicht jeder Vertrag enthält diese Leistung – frag am besten direkt bei deiner Krankenkasse nach.


Wie beantragst du eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

  1. Antrag stellen: Reiche einen schriftlichen Antrag bei deiner Krankenkasse ein.
  2. Notwendigkeitsbescheinigung beilegen: Lass dir von deinem Arzt eine Bescheinigung ausstellen, in der deine Diagnose und die dadurch entstehenden Einschränkungen genau beschrieben sind.
  3. Formular verwenden: Die meisten Krankenkassen stellen dafür eigene Vordrucke bereit – diese kannst du online herunterladen oder direkt vor Ort abholen.

Wichtig: Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist nur für kurzfristige Unterstützung gedacht.

Wenn du langfristig pflegebedürftig bist, ist stattdessen die Pflegekasse für die Kostenübernahme zuständig.

Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025.

Häufige Fragen


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