Schatten
Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer.

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer.

Für eine Dauer von maximal vier Wochen können Sie bei der Krankenkasse eine so genannte „Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt“ beantragen. Lebt allerdings noch eine weitere Person in Ihrem Haushalt, die Ihnen helfen kann, zahlt die Krankenkasse nicht.

Leistungen sind abhängig von der beauftragten Person

Haben Sie einen Anspruch auf Zuschüsse kommt es nun darauf an, wen Sie beauftragen. Putzt bei Ihnen eine Privatperson aus dem eigenen Umfeld, zum Beispiel Freunde oder Nachbarn, zahlen die Krankenkassen einen festen Betrag von 10,25 pro Stunde für maximal acht Stunden pro Tag. Auf den maximalen Zeitraum von 28 Tagen gerechnet, leistet die Krankenkasse einen Beitrag von 2.296 Euro.

Hilft ein Profi im Haushalt, muss die Krankenkasse einen Direktvertrag mit der Reinigungskraft abschließen und rechnet dann direkt mit dieser ab. Hier haben Sie einen Eigenanteil von 10 Prozentder Kosten zu tragen.

Kostenübernahme bei Privatversicherten

Sind Sie privat versichert, kommt es darauf an, ob Ihr Tarif diese Leistung enthält. Fragen Sie im Zweifelsfall am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse stellen und eine Notwendigkeitsbescheinigung beilegen. Diese muss ein Arzt ausstellen und darin die Diagnose sowie die damit einhergehenden Einschränkungen aufführen. Vordrucke erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Wichtig: Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist nur bei kurzfristiger Unterstützung möglich. Bei langfristiger Pflegebedürftigkeit ist die Pflegekasse zuständig.



Immer auf dem Laufenden bleiben
mit dem ExtraSauber-Newsletter


Wenn du deine Einwilligung widerrufen möchtest, klicke einfach auf den Abmeldelink am Ende jeder von uns gesendeten E-Mail oder kontaktiere uns unter service@extrasauber.at. Wir schätzen und respektieren deine persönlichen Daten und deine Privatsphäre. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier. Durch das Absenden dieses Formulars erklärst du sich damit einverstanden, dass wir deine Daten gemäß diesen Bedingungen verarbeiten dürfen.