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Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer. Dieser Ratgeber erläutert die Regelungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer. Dieser Ratgeber erläutert die Regelungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Für eine Dauer von maximal vier Wochen kannst du bei deiner Krankenkasse eine sogenannte Haushaltshilfe nach § 38 SGB V beantragen. Diese Leistung ist besonders hilfreich, wenn du nach einer Operation, Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung bei der Hausarbeit brauchst.

Wichtig: Lebt in deinem Haushalt noch eine weitere Person, die dir helfen kann, übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten für eine Haushaltshilfe.


Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V bis zu 4 Wochen eine Haushaltshilfe – ohne Kind unter 12 Jahren nur nach Klinikaufenthalt/OP
  • Bei Privatperson als Hilfe: rund 12,25 € pro Stunde (Stand: 2026, variiert je nach Kasse), bei Profi-Reinigungskraft: 10 % Eigenanteil
  • In Österreich gibt es keine vergleichbare Krankenkassenleistung – stattdessen fördern Länder und Gemeinden die einkommensabhängige "Heimhilfe"
  • In der Schweiz übernimmt die Krankenkasse hauswirtschaftliche Leistungen grundsätzlich nicht – auch hier gilt: nur medizinische Pflege ist kassenpflichtig

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Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Die Höhe der Kostenübernahme hängt davon ab, wen du mit der Reinigung und Unterstützung beauftragst:


Haushaltshilfe durch Privatperson

Beauftragst du eine Privatperson aus deinem eigenen Umfeld – zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Familienmitglieder –, zahlt die Krankenkasse einen festen Stundensatz von rund 12,25 Euro (Stand: 2026) für maximal acht Stunden pro Tag. Dieser Wert basiert auf 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 38 SGB V und kann je nach Krankenkasse leicht abweichen.

Auf den maximal möglichen Zeitraum von 28 Tagen gerechnet, ergibt das eine Gesamtsumme von bis zu rund 2.744 Euro.


Haushaltshilfe durch Profi-Reinigungskraft

Entscheidest du dich für eine professionelle Reinigungskraft, muss die Krankenkasse einen Direktvertrag mit dieser Person oder Firma abschließen und rechnet dann direkt mit ihr ab. In diesem Fall hast du einen Eigenanteil von in der Regel 10 % der Kosten zu tragen (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Kalendertag).

Tipp: Eine professionelle Reinigungskraft über ExtraSauber bringt viele Vorteile – geprüfte Qualität, faire Bezahlung und volle Versicherung im Schadensfall.


Kostenübernahme bei Privatversicherten

Wenn du privat versichert bist, hängt die Kostenübernahme von deinem Tarif ab. Nicht jeder Vertrag enthält diese Leistung – frag am besten direkt bei deiner Krankenkasse nach.


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Wie beantragst du eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

  1. Antrag stellen: Reiche einen schriftlichen Antrag bei deiner Krankenkasse ein.
  2. Notwendigkeitsbescheinigung beilegen: Lass dir von deinem Arzt eine Bescheinigung ausstellen, in der deine Diagnose und die dadurch entstehenden Einschränkungen genau beschrieben sind.
  3. Formular verwenden: Die meisten Krankenkassen stellen dafür eigene Vordrucke bereit – diese kannst du online herunterladen oder direkt vor Ort abholen.

Wie ist die Situation in Österreich und der Schweiz?

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich und der Schweiz keine direkte Krankenkassenleistung, die einer kurzfristigen Haushaltshilfe nach § 38 SGB V entspricht. Die Unterstützung läuft in beiden Ländern über andere Kanäle.


Österreich: Heimhilfe statt Krankenkassenleistung

In Österreich zahlt die Krankenkasse (ÖGK) grundsätzlich keine eigenständige Haushaltshilfe wie in Deutschland. Stattdessen gibt es die sogenannte Heimhilfe, die von Ländern und Gemeinden organisiert und gefördert wird – Anbieter sind häufig Organisationen wie das Rote Kreuz, die Volkshilfe oder das Hilfswerk. Nach einem Spitalsaufenthalt wird sie oft übergangsweise als "Übergangsheimhilfe" geleistet.

Der Kostenbeitrag ist einkommensabhängig gestaffelt und unterscheidet sich je nach Bundesland (z. B. zwischen 2,40 € und 46,50 € pro Einsatzstunde in Oberösterreich, plus einer monatlichen Grundpauschale). Die verbleibenden Kosten übernehmen Land und Gemeinde. Nur in bestimmten Ausnahmefällen bezuschusst zusätzlich die Krankenkasse die Betreuung – die Regel ist das nicht. Wer Anspruch auf Heimhilfe hat, hat in aller Regel auch Anspruch auf Pflegegeld, das sich ebenfalls zur Finanzierung einsetzen lässt.

Separat davon übernimmt die Krankenkasse nach dem ASVG für maximal 28 Tage die Kosten für medizinische Hauskrankenpflege – das betrifft aber pflegerische, nicht hauswirtschaftliche Leistungen.


Schweiz: Auch hier keine Kostenübernahme für Hauswirtschaft

Wie schon bei der Pflegekasse gilt auch hier: Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) übernimmt laut der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Bundesamt für Gesundheit) ausschließlich ärztlich verordnete Pflegeleistungen der Spitex, keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen oder Einkaufen. Eine kurzfristige Haushaltshilfe nach einem Spitalaufenthalt musst du also grundsätzlich selbst bezahlen.

Möglich ist eine (teilweise) Kostenübernahme über eine freiwillige Zusatzversicherung oder eine Spitalzusatzversicherung – die genauen Konditionen unterscheiden sich stark je nach Anbieter und Tarif, ein Blick in die eigene Police lohnt sich.


Kostenübernahme im Ländervergleich


Land Zuständige Stelle Wie läuft die Finanzierung?
Deutschland Krankenkasse (§ 38 SGB V) Bis zu 4 Wochen, ca. 12,25 €/Std. bei Privatperson oder 10 % Eigenanteil bei Profi-Kraft
Österreich Länder/Gemeinden (Heimhilfe) Einkommensabhängiger Kostenbeitrag, Krankenkasse nur in Ausnahmefällen
Schweiz Keine Kassenpflicht Selbstzahlung oder freiwillige Zusatz-/Spitalzusatzversicherung

Wichtig: Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist nur für kurzfristige Unterstützung gedacht. Wenn du langfristig pflegebedürftig bist, ist stattdessen die Pflegekasse für die Kostenübernahme zuständig.


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Häufige Fragen


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2026 liegt der Wert bei rund 12,25 Euro pro Stunde für maximal acht Stunden am Tag. Der genaue Betrag kann je nach Krankenkasse leicht variieren, da er sich an 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße orientiert.

Nein, eine vergleichbare eigenständige Krankenkassenleistung gibt es nicht. Stattdessen wird die sogenannte Heimhilfe von Ländern und Gemeinden organisiert und einkommensabhängig bezuschusst – die Krankenkasse springt nur in Ausnahmefällen zusätzlich ein.

In der Regel nein. Die obligatorische Krankenversicherung deckt nur ärztlich verordnete Pflegeleistungen ab, nicht aber hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Eine teilweise Kostenübernahme ist über eine freiwillige Zusatz- oder Spitalzusatzversicherung möglich.

Eine direkte Abrechnung ist nur möglich, wenn deine Krankenkasse einen Direktvertrag mit der jeweiligen Reinigungsfirma abschließt. In der Praxis zahlst du meist selbst und lässt dir die Kosten anschließend im Rahmen der Selbstbeschaffung erstatten.

Du benötigst Unterstützung im Haushalt? Auf ExtraSauber findest du professionelle Reinigungskräfte in deiner Nähe.

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Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025.

Autor

Dr. Sebastian Schneider
Dr. Sebastian Schneider

Geschäftsführer von ExtraSauber

Promotion an der TU Berlin


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